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Hausdurchsuchung bei ALSTOM Prom AG

Im Zusammenhang mit Korruptions- und Geldwäschereivorwürfen gegen Personen aus dem Umfeld des ALSTOM Konzerns wurden in verschiedenen Kantonen Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine tatverdächtige Person festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hat mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei und der involvierten Kantone an verschiedenen Standorten in der Schweiz Hausdurchsuchungen durchgeführt. Betroffen waren dabei namentlich auch die Büroräumlichkeiten der ALSTOM Prom AG in Baden. Eine Person wurde festgenommen. Es besteht der dringende Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung, Korruption und Geldwäscherei.

Die Bundesanwaltschaft führt gegen einen ehemaligen leitenden Compliance Manager der ALSTOM-Gruppe, der auch Geschäftsleitungsmitglied der ALSTOM Prom AG in Baden war, sowie vorerst noch gegen unbekannte Täterschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Korruption und Geldwäscherei. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass über die in Baden ansässige ALSTOM Prom AG Korruptionszahlungen getätigt worden sind, die andere Gesellschaften der ALSTOM Gruppe in einzelnen Fällen für den Zuschlag von Aufträgen in verschiedenen Ländern an Amtsträger oder Funktionäre bezahlt haben. In diesem Zusammenhang wurden am Donnerstag, 21. August 2008, im Zuge einer grösseren Aktion verschiedene Objekte in Baden, im Raum Zürich sowie in der Innerschweiz durchsucht. Dabei waren insgesamt über 50 Beamte der Bundeskriminalpolizei, zahlreiche Beamte verschiedener Kantonspolizeien und - gestützt auf ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen aus Frankreich - auch mehrere französische Polizeibeamte im Einsatz.

Das vorliegende gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren steht in keinem direkten Zusammenhang mit anderen bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes gegen Personen aus dem Umfeld des ALSTOM Konzerns hängigen Verfahren.

Die bisher in diesem gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass eine Ausweitung des Falls im Bereich des Möglichen liegt. Die Strafverfolgungsbehörden haben aus diesem Grund beim Bundesamt für Polizei eine spezielle Nummer eingerichtet. Unter Tel. +41 (0)31 325 03 63 werden sachdienliche Mitteilungen, die zu den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden beitragen könnten, entgegengenommen. Diese Nummer ist ausschliesslich für sachdienliche Hinweise im genannten Verfahren zu benützen.