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Hausdurchsuchung bei ALSTOM Prom AG
Im Zusammenhang mit Korruptions- und
Geldwäschereivorwürfen gegen Personen aus dem Umfeld des ALSTOM Konzerns
wurden in verschiedenen Kantonen Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine
tatverdächtige Person festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat mit Unterstützung der
Bundeskriminalpolizei und der involvierten Kantone an verschiedenen
Standorten in der Schweiz Hausdurchsuchungen durchgeführt. Betroffen waren
dabei namentlich auch die Büroräumlichkeiten der ALSTOM Prom AG in Baden.
Eine Person wurde festgenommen. Es besteht der dringende Verdacht der
ungetreuen Geschäftsbesorgung, Korruption und Geldwäscherei. Die Bundesanwaltschaft führt gegen einen ehemaligen
leitenden Compliance Manager der ALSTOM-Gruppe, der auch
Geschäftsleitungsmitglied der ALSTOM Prom AG in Baden war, sowie vorerst
noch gegen unbekannte Täterschaft ein gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung,
der Korruption und Geldwäscherei. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht
der Verdacht, dass über die in Baden ansässige ALSTOM Prom AG
Korruptionszahlungen getätigt worden sind, die andere Gesellschaften der
ALSTOM Gruppe in einzelnen Fällen für den Zuschlag von Aufträgen in
verschiedenen Ländern an Amtsträger oder Funktionäre bezahlt haben. In
diesem Zusammenhang wurden am Donnerstag, 21. August 2008, im Zuge einer
grösseren Aktion verschiedene Objekte in Baden, im Raum Zürich sowie in der
Innerschweiz durchsucht. Dabei waren insgesamt über 50 Beamte der
Bundeskriminalpolizei, zahlreiche Beamte verschiedener Kantonspolizeien und
- gestützt auf ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen aus Frankreich - auch
mehrere französische Polizeibeamte im Einsatz. Das vorliegende gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren
steht in keinem direkten Zusammenhang mit anderen bei den
Strafverfolgungsbehörden des Bundes gegen Personen aus dem Umfeld des ALSTOM
Konzerns hängigen Verfahren. Die bisher in diesem gerichtspolizeilichen
Ermittlungsverfahren vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass
eine Ausweitung des Falls im Bereich des Möglichen liegt. Die
Strafverfolgungsbehörden haben aus diesem Grund beim Bundesamt für Polizei
eine spezielle Nummer eingerichtet. Unter Tel. +41 (0)31 325 03 63 werden
sachdienliche Mitteilungen, die zu den Ermittlungen der
Strafverfolgungsbehörden beitragen könnten, entgegengenommen. Diese Nummer
ist ausschliesslich für sachdienliche Hinweise im genannten Verfahren zu
benützen. |
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